Aus Verwaltungsgründen ist der Zahlungsverkehr nur durch Lastschrift möglich.
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und werden in 12 gleichen monatlichen Raten zum 15. des Monats per Lastschrift eingezogen.
Im Regelfall von September bis einschließlich August
Der Unterricht in den Grundfächern (Musikgarten und Elementare Musikpraxis) und Chor sind halbjahresgebühren und werden am 01. Oktober und am 15. März eingezogen.
Gebühren für die Klangkinder werden einmal jährlich im Juli eingezogen.
Die Unterrichtsgebühren decken nicht die anfallenden Kosten für Lehrkräfte, Räume,Versicherungen etc.
Der ungedeckten Bedarf von jährlich 50.000 € - 60.000 € wird von der Gemeinde Pfronten getragen.