Eine Kündigung des Unterrichsvertrages während des laufenden Schuljahres ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Kündigung ist zum 31. August möglich.
Eine Ausnahme gilt bei Umzug in einen über 20 km entfernten Ort, nach Vorlage des zuständigen Einwohnermeldeamtes.
Eine Kündigung kann per Mail oder über unser Abmeldeformular online unter "Formulare" erfolgen.