Inhalt
1. Unterricht
2. Lehrmittel
3. Vertrag
4. Orchester / Ensembles
5. Ausfälle
6. Instrumente
7. Verwendung von Foto- und Videomaterieal
8. Ferien
9. Unterrichtsgebühren
10. Ermäßigungen
11. Versicherung
1. Unterricht
An der Sing- und Musikschule sind ausschließlich qualifizierte
Lehrkräfte beschäftigt.
Um einen Lernerfolg zu erzielen, sollten sich Eltern oder Erziehungsberechtigte regelmäßig mit der Lehrkraft über Unterrichtsziele, Fortschritte und Vorgehensweise austauschen.
Es können Unterrichtstunden für Klassenvorspiele herangezogen werden.
2. Lehrmittel
Sämtliche Notenwerke können sich die Schüler entweder selber beschaffen oder die Musikschule bestellt diese für die Schüler/innen kostenpflichtig (zum Einkaufspreis). Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung etc. dieser Lehrmittel bedarf immer der ausdrücklichen Genehmigung der Musikschule. Die Lehrmittel sind urheberrechtlich geschützt.
3. Vertrag
Der Vertrag mit der Sing- und Musikschule Pfronten e. V. bezieht sich jeweils auf ein Schuljahr von September bis
einschließlich August und beinhaltet 12 gleiche Raten. Die Kündigung ist nur zum 31. August möglich. Während des Schuljahres kann eine Kündigung nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Ausnahmefälle sind ein Umzug in einen mehr als 20 km entfernten Ort oder eine längere Krankheit. Bei Wartelisten tritt der Vertrag erst bei Zustandekommen des Unterrichtes in Kraft
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
4. Orchester / Ensembles
Die angebotenen Orchesterfächer und Ensembles sind Zusatzfächer und nur im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach kostenlos. Ebenfalls gebührenfrei, wenn schon ein Geschwisterkind am Instrumentalunterricht teilnimmt. Für Schüler/innen, die nur am Orchester oder Ensemblefächer teilnehmen, ist eine Neu- oder Weitermeldung für das Zusatzfach erforderlich. Die Gebühren sind in den Anmeldeformularen ersichtlich.
5. Ausfälle
Der/Die Schüler/innen sind angehalten, regelmäßig den Unterricht zu besuchen und im Krankheitsfall oder Verhinderungsfall den Lehrer rechtzeitig zu verständigen. Entfällt eine Unterrichtsstunde von Seiten des Schülers kann kein Ersatz angeboten werden. Erkrankt ein Lehrer so wird ab der zweiten ausgefallenen Stunde der Unterricht nachgeholt oder mit der Gebühr verrechnet. Entfällt der Unterricht aus zwingenden Gründen des Lehrers (z. B. Konzertreise oder Weiterbildung) wird ein Ausweichtermin angeboten. Im Falle einer längeren Schulschließung (z. B. Pandemie, Umwelteinflüsse) ist online-Unterricht gleichwertig bzgl. der Gebühren zu behandeln.
6. Instrumente
Grundsätzlich muss der/die Schüler/in bei Beginn des Unterrichtes
ein geeignetes Instrument besitzen. Begrenzt können Instrumente gegen eine geringe Instandhaltungsgebühr ausgeliehen werden.
7. Verwertung von Foto- und
Videomaterial
Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigte erklären sich mit der Verwertung von Fotos und Videos einverstanden, die von
der Musikschule bei öffentlichen Veranstaltungen (Schülerkonzerte / Vorspiele etc.) erstellt werden. Diese Verwertung bezieht sich aber ausschließlich auf Werbemaßnahmen, die die Musikschule für ihre
eigene Werbung erstellt oder erstellen lässt.
8. Ferien
Die Sing- und Musikschule Pfronten e. V. ist an die Ferien und
Feiertagsregelung des Schulverbandes Mittelschule Pfronten angebunden.
Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien und den Sommerferien ist erster Ferientag der Musikschule.
9. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und wird in 12 Raten
jeweils zum 15. des Monates abgebucht. Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Gebühr nur durch Lastschriftverfahren beglichen werden.
Bei Unklarheiten oder nicht nachvollziehbaren Buchungen zuerst die Sing- und Musikschule informieren.
Bei Rückgabe der Lastschrift wegen unberechtigtem Widerspruch, falscher IBAN, BIC oder nicht gedecktem Konto erhebt das Geldinstitut eine Gebühr von 3 €, die auf jeden Fall in Rechnung gestellt
werden und mit der darauffolgenden Rate fällig wird.
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Neu- oder Weitermeldung
bzw. aus unserer Homepage
10. Ermäßigungen
Folgende Ermäßigungen können wir anbieten: Die Geschwisterermäßigung beträgt 10 % bei zwei Geschwistern 15 %.
Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- u. Zivildienstleistende
erhalten auf Antrag Ermäßigung. Zudem ist ein Antrag auf Sozialermäßigung möglich.
Bei der Musikalischen Früherziehung, den Klangkindern, Chor, Orchester, Musikgarten und der Grundausbildung ist eine Ermäßigung nicht möglich.
11. Versicherung
Der/Die Schüler/in sind in den Räumen der Sing- und Musikschule
Pfronten e. V. gegen die Folgen von Unfall versichert
Die Versicherungsprämien sind in den Unterrichtsgebühren enthalten.
Der Umfang der Versicherung ergibt sich aus dem vom Verein abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Es gibt keine mündlichen Nebenabsprachen. Eine Vertragsänderung
bedarf der Schriftform.
Sing- und Musikschule Pfronten e.V. 2020
Allgäuer Straße 6 Bankverbindung: Sparkasse Allgäu
87459 Pfronten IBAN: DE57 7335 0000 0310 7108 19
Telefon 08363 / 698-14 BIC: BYLADEM1ALG